LETT
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Börsen- und Kapitalmarktrecht

LETT vertritt viele dänische und ausländische börsengängige Unternehmen.

 
LETT unterstützt Aktionäre, Aufsichtsräte und Vorstände in Fragen des Börsen- und Kapitalmarktrechts. Wir beraten teils bei spezifischen Angelegenheiten, wo die Gesellschaft beispielsweise Ziel einer Übernahme ist, und teils laufend über die allgemeinen gesetzlichen Regulierungen, die ständig für börsengängige Gesellschaften gelten, u.a. über Auskunftspflichten, den Erwerb eigener Aktien durch die Gesellschaft oder die Unternehmensleitung sowie das Verbot von Insider-Geschäften.
 
LETT berät auch Erwerber von börsengängigen Gesellschaften, u.a. bei der Vorlage eines Kaufgebots und bei der Durchführung der Verhandlungen mit den Hauptaktionären und den Aktionärsgruppen über die Übernahmebedingungen.
 
Unsere Beratung auf dem Gebiet des Börsen- und Kapitalmarktrechts erstreckt sich im Wesentlichen auf die Börseneinführung und Emission von Wertpapieren, hierzu gehört auch die Ausarbeitung der Prospekte und dazugehörigen Vereinbarungen mit Emissionsbanken und sonstigen Beratern und Beteiligten. Wir beteiligen uns an den Prüfverfahren und übernehmen die Vorbereitung und Durchführung der rechtlichen Due Diligence.
 
Unser Beratungsspektrum umfasst außerdem die Vorlage von freiwilligen und obligatorischen Kaufgeboten, die Abwehr feindlicher Übernahmeversuche, Ausarbeitung von internen Richtlinien u.a. über die Weitergabe von internem Wissen und den Handel mit eigenen Aktien und anderen Wertpapieren. Wir sind bei der Erstellung von Börsenmitteilungen, Quartals- und Halbjahresabschlüssen, Bilanzmitteilungen sowie bei der Zwangseinlösung von Aktien und dem Delisting von Gesellschaften behilflich.
 
Außerdem beraten wir auf dem Gebiet des Wertpapierhandelsrechts, u.a. über die Ausübung von Börsenmaklertätigkeiten sowie Anlagenberatung.
LETT berät Unternehmen bei der Kapitalbeschaffung auf dem dänischen sowie auf den internationalen Kapitalmärkten und berät in Verbindung mit strukturierten Finanzierungsgeschäften, u.a. internationalen Anleihefinanzierungsprogrammen (EMTN-Programme).
 

Unsere Kompetenz auf dem Gebiet des Börsen- und Kapitalmarktrechts wird in erster Linie durch unsere Spezialisten für Gesellschaftsrecht, M&A, Private Equity und Venture Capital sowie Steuerrecht interdisziplinär ergänzt.