LETT
Lett

Bank- und Finanzrecht

LETT bietet Beratung in allen Fragen der Regulierung von Unternehmen auf dem Finanzsektor.

 
LETT berät Banken, Versicherungen, Pensionsfonds und Hypothekenbanken über die besonderen Vorschriften, die für die Ausübung ihrer Tätigkeit gelten, insbesondere über die Einhaltung besonderer Verhaltensregeln und Fragestellungen in Bezug auf die Aufsichtsbehörden. 
 
Unsere Beratung erstreckt sich auf Miet-, Leasing- sowie andere Finanzierungsvereinbarungen, u.a. internationale Darlehensverträge, Syndizierungen und Mezzanine-Darlehen, und unsere Spezialisten sind bei der Erstellung der erforderlichen Unterlagen behilflich. Unsere Beratung richtet sich an sowohl Darlehensgeber als auch Darlehensnehmer. Wir beraten auch über andere finanzielle Produkte.
 
LETT verfügt über besondere Kenntnisse über die Regulierungen und steuerlichen Konsequenzen von finanziellen Verträgen und Instrumenten, die im Gesetz über Kursgewinne geregelt sind.
 
LETT berät außerdem bei der Finanzierung von Unternehmensübernahmen sowie bei Projektfinanzierungen und Beleihungen von besonderen Vermögensarten wie zum Beispiel Windrädern, Flugzeugen und Schiffen. Die Beratung umfasst syndizierte Kredite, Mezzanine-Darlehen, Obligationsanleihen, Wandelschuldverschreibungen, haftendes Fremdkapital usw., sowohl bei Neukrediten als auch bei Umfinanzierungen. Außerdem berät LETT bei der Finanzierung von Immobilien.
 
Unsere Beratung umfasst Fragen der Sicherheitsleistungen, u.a. Unternehmenspfandrechte, besitzlose Pfandrechte an beweglichen Sachen und andere Pfandrechte. LETT berät über Leasingfinanzierung, unter anderem operatives und finanzielles Leasing, grenzüberschreitende Leasingfinanzierung sowie über die besonderen Verhältnisse, die bei Kreditkäufen gelten.
 
Darüber hinaus verfügt LETT über umfassende Kompetenz bei der Beratung über Finanzierungen in öffentlich-privaten Partnerschaften, u.a. bei der Erstellung von Kredit- und Sicherheitsunterlagen sowie anwaltliche Gutachten.
 
Unsere Spezialisten in der Bank- und Finanzierungsgruppe verfügen über umfassende Erfahrungen hinsichtlich der Beratung über nationale und internationale Finanzgeschäfte. Mehrere unserer Mitarbeiter waren außerdem im Ausland tätig, was ihnen ein besonderes Verständnis für die internationalen Finanzmärkte und umfassende Erfahrungen bei der Behandlung von internationalen Finanzgeschäften gegeben hat.
 

Durch unser umfassendes Netzwerk internationaler Anwaltverbindungen sind wir außerdem in der Lage, unseren Mandanten die bestmögliche Beratung bei grenzüberschreitenden Transaktionen zu bieten. Hier dienen wir unseren Mandanten häufig als Bindeglied zu den Beratern im Ausland und als zentraler Ansprechpartner für die Transaktionen.