LETT verfügt über umfassende praktische Erfahrungen bei der Beratung in Fragen des Gesellschaftsrechts und anderen wirtschaftsrechtlichen Verhältnissen, die zu unseren Kernkompetenzen zählen.
Unsere Anwälte haben eine breite Berührungsfläche mit der Wirtschaft, und viele unserer Partner bekleiden Ämter in Aufsichtsräten und Vorständen in Unternehmen und Fonds. Dies gibt uns umfassende Erfahrungen und Einblicke in das Wirtschaftsleben, und unsere Rechtsberatung zielt deshalb immer auf geschäftlich tragbare Lösungen ab, die in der konkreten Situation für den Mandanten optimal sind.
Unsere Kompetenz in den Bereichen Gesellschaftsrecht und allgemeines Wirtschaftsrecht wird insbesondere durch unsere Spezialisten in den Bereichen Börsen- und Kapitalmarktrecht, M & A, Privat Equity sowie Venture Capital und Steuern ergänzt.
LETT berät sowohl dänische als auch ausländische Wirtschaftsunternehmen jeder Größenordnung in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts.
Die gesellschaftsrechtliche Beratung erstreckt sich sowohl auf die Gründungsform und die Gründung von Gesellschaften und Filialen. Wir sind bei Kapitalerhöhungen und anderen Formen der Kapitalzufuhr, u.a. Mezzaninekapital, sowie bei Kapitalsenkungen, behilflich.
Unser Expertenteam berät bei Aktionär- und Gesellschaftervereinbarungen, Anreizprogrammen, hierunter verschiedenen Formen von Mitarbeiteraktienprogrammen usw. Wir sind außerdem bei Satzungsänderungen und eventuellen Fusionen, Spaltungen oder anderen Änderungen, z.B. Liquidationen, behilflich.
Unsere Anwälte sind außerdem bei der Planung und Durchführung von Hauptversammlungen behilflich, z.B. als Vorsitzende. In diesem Zusammenhang beraten wir ebenfalls über die Vorschriften und Prinzipien bei der Wahrnehmung von Führungsaufgaben.
LETT hat eine bedeutende Anzahl von Prozessen auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts geführt, hierunter auch Verfahren, in denen es um existenzvernichtende Eingriffe ging sowie Verfahren über die Grenzziehung zwischen gesetzlicher Finanzierung und ungesetzlicher Eigenfinanzierung.
LETTs Anwälte verfügen über umfassende Erfahrungen als Referenten und Publizisten über Themen des Gesellschaftsrechts und sonstigen Wirtschaftsrechts.