Umweltrecht, Raumordnungsrecht und andere Regulierungen von Grundeigentum
LETT verfügt über bedeutende Fachkenntnisse über das Raumordnungs- und das Umweltrecht, und sowohl über den öffentlich-rechtlichen als auch den zivilrechtlichen Teil der Umweltvorschriften. Wir haben große Erfahrung in allen umweltrechtlichen Bereichen und beraten sowohl private Unternehmen als auch die öffentliche Hand. Wir beraten effizient und lösungsorientiert, und unsere Beratung beruht auf einem hohen Maß an Expertise in diesem komplexen und dynamischen Rechtsbereich.
LETT berät über die Haftungs- und Verfahrensvorschriften in Fragen der Bodenverunreinigung. Unsere Beratungstätigkeit und Prozessführung reicht von rein öffentlich-rechtlichen bis zu Entschädigungsverfahren.
Unsere Spezialisten auf diesem Gebiet verfügen über außerordentlich große Erfahrungen darin, Käufern als auch Verkäufern bei Immobiliengeschäften in Fragen hinsichtlich der eventuellen Verunreinigung von Immobilien zu unterstützen. Bei fast allen Immobilienkäufen und -verkäufen muss Stellung dazu genommen werden, ob das Grundstück oder Unternehmen verunreinigt sein könnte oder Verunreinigungen verursacht haben könnte. In der Praxis ist es unmöglich, zweifelsfrei festzustellen, dass ein Grundstück nicht verunreinigt ist. Hier sind unsere Experten sowohl bei der umweltrechtlichen Due Diligence als auch bei dem Abschluss der Handelsvereinbarung bei Unternehmensübernahmen, die potenziell Anlass zu Verunreinigungen geben können oder gegeben haben können, behilflich.
LETT kennt die Vorschriften zur Regulierung von Geräuschbelästigungen durch Unternehmen genau. Wir sind Unternehmen bei der Klärung der Frage behilflich, ob Behörden die Durchführung schalldämpfender Maßnahmen verlangen können sowie mit welcher Vorgehensweise den behördlichen Anforderungen entsprochen werden kann.
Wir unterstützen Behörden und private Mandanten in Verbindung mit der Ableitung von Abwässern, u.a. bei der Beantragung von Ableitungsgenehmigungen, bei der Frage, welche gesetzlichen Anforderungen an die Grenzwerte gestellt werden können, sowie bei Fragen der Selbstkontrolle sowie zu den Abwasserrohren der Unternehmen.
Wir unterstützen Unternehmen bei der Beantragung von Genehmigungen potenziell verunreinigender Tätigkeiten bei den Verhandlungen mit den Behörden und bei Verträgen mit technischen Beratern, und wir beraten Unternehmen, die in regulierten Branchen tätig oder die anmeldepflichtig sind.
Wir sind Unternehmen und Behörden bei der Ausarbeitung von Entwicklungsplänen und in Verbindung mit Gemeinde- und Bebauungsplänen behilflich, und wir können z.B. ebenfalls beurteilen, ob ein konkreter Plan (oder eine Entscheidung, die auf einen Plan gründet), gesetzmäßig und gültig ist.
Weitere Schwerpunkte unserer Beratungstätigkeit sind die Vorschriften über Müll und Wiederverwertung, Umwelthaftung und Umweltversicherung, Kulturschutzvorschriften, Vorschriften über die Meeresumwelt, über Schutzverfahren sowie die Regulierung der Rohstoffgewinnung.