Energierecht
LETT berät sowohl Privatpersonen als auch öffentliche Institutionen des Energiesektors in allen Bereichen des Energierechts, u.a. über die Gesetzgebung in den Bereichen Strom, Heizung, Öl und Gas. Wir sind unseren Mandanten beim Verkauf, bei der Zusammenlegung und Aufteilung von Versorgungs- und Energiegesellschaften sowie bei der Privatisierung von Gemeindebetrieben behilflich.
Unsere Energierechtler bieten Beratung über Preise, Genehmigungen, Bewilligungen, Konzessionen und Lizenzen und sind bei der Ausarbeitung von Verträgen über die Produktion, die Lieferung und den Transport etc. von Energieprodukten behilflich, u.a. im Bereich der erneuerbaren Energiequellen.
Das Energierecht umfasst sowohl die kommerzielle Regulierung der Energiegesellschaften und deren gegenseitigen Wettbewerb als auch die öffentlich-rechtliche Regulierung der konzessionierten Unternehmen in den Bereichen Energieversorgung, -übertragung und -produktion.
Die Unternehmen des Energiesektors fragen außer Fachwissen über die besondere energierechtliche Gesetzgebung auch Kenntnisse über Vergabevorschriften, Unternehmensübernahmen und Umstrukturierung sowie über umfassende Bereiche des öffentlichen Rechts wie u.a. umweltrechtliche, wettbewerbsrechtliche, steuer- und abgabenrechtliche Fragen nach. Unsere Experten unterstützen unsere Mandanten außerdem beim Umgang mit den konzessionserteilenden Behörden.
LETT verfügt über Spezialwissen in allen Rechtsbereichen, und wir können unsere Mandanten deshalb interdisziplinär aus einer Hand beraten. Unsere Juristen können unsere Mandanten aus dem Energiesektor somit zugleich über alle kommerziellen, regulatorischen und umweltrechtlichen Aspekte ihre Tätigkeiten beraten.