Insolvenzrecht und Sanierung von Unternehmen
LETT verfügt über umfassende Erfahrungen bei der Behandlung von insolvenzrechtlichen Fragestellungen sowie bei Sanierungen.
Aufgrund der Größe unserer Insolvenzabteilung sowie unserer geographischen Lage sind wir dazu im Stande, bei dringenden Aufgaben landesweit kurzfristig ein Team von kompetenten und erfahrenen Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen. Die Abteilung nutzt zugleich die Kompetenzen unserer anderen Fachbereiche, und wir können deshalb kurzfristig eine maßgeschneiderte Gruppe von Spezialisten zusammenstellen. Wir beraten deshalb in allen Bereichen, die mit wirtschaftlichen Krisen von Unternehmen in Zusammenhang stehen.
LETT nimmt laufend das Amt der öffentlich bestellten Aufsicht bei Zahlungseinstellungen und Vergleichen sowie als Insolvenzverwalter und Abwickler bei der Abwicklung und Sanierung von Unternehmen wahr. LETT nimmt diese Ämter in weitem Ausmaß für oder in Zusammenarbeit mit dem Regierungsanwalt wahr.
LETT ist Eigentümerkreisen, Gläubigern, Aufsichtsräten und Vorständen bei der Sanierung von Unternehmen mit finanziellen Problemen behilflich. Diese Aufgaben betreffen alle Arten von Restrukturierungen, u.a. die Durchführung von gesellschaftsrechtlichen Änderungen, Kapitalzufuhr oder den ganzen oder teilweisen Verkauf von Geschäftsbereichen. Wir beraten bei Konsequenzanalysen in Verbindung mit der Übertragung von Aktien oder Vermögensgegenständen sowie bei der Planung der am besten geeigneten Struktur abgestimmt auf den jeweiligen Bedarf und die Situation des einzelnen Schuldners oder Gläubigers.
LETT unterstützt eine Reihe von dänischen und ausländischen Geldinstituten bei der Sicherung von Engagements, u.a. in Verbindung mit komplexen Übernahmen und Abwicklungen von Engagements.