LETT
Lett

Mergers & Acquisitions

LETT verfügt über die nötige Kompetenz und Kapazität, um sämtliche in Verbindung mit dem Kauf und Verkauf von Unternehmen anfallenden rechtlichen Aufgaben zu lösen.

 
Durch unsere Größe und fachliche Bandbreite sind wir in der Lage, umgehend Projektteams mit der nötigen Expertise zu bilden, die die konkreten Aufgaben entsprechend den Bedürfnissen und Wünschen unserer Mandanten lösen.
 
LETT hat an einer beträchtlichen Anzahl von Transaktionen mitgewirkt und hat auf dieser Grundlage feste Vorgehensweisen und Muster erarbeitet. Auf diese Weise können wir unseren Mandanten eine kosteneffiziente Beratung garantieren, da die Ressourcen auf die spezifischen Probleme der konkreten Aufgabe konzentriert werden können.
 
Unsere Kompetenz erstreckt sich u.a. auf die Beratung in Bezug auf  Übernahmemodelle und Strategien sowie die Verhandlungsleitung, die Ausarbeitung von Optionsvereinbarungen, Absichtserklärungen und Übernahmevereinbarungen. Gemeinsam mit den übrigen Beratern des Mandanten sind wir außerdem bei der Durchführung der Due Diligence behilflich.
 
Bei Unternehmenstransaktionen sind wir bei der Rekonstruktion von Unternehmen behilflich, beim Kauf und Verkauf von Unternehmen bei den Auktionsverfahren sowie bei der Durchführung von Fusionen und Spaltungen. Ein weiterer Teil unseres Leistungsspektrums ist die aktive Beratung in Verbindung mit der Finanzierung des Kaufs.  
 
LETTs Kompetenz im M&A-Bereich wird besonders durch unsere Experten in den Rechtsgebieten Gesellschafts- und Unternehmensrecht, Börsen- und Kapitalmarktrecht, Private Equity und Venture Capital sowie Steuerrecht ergänzt. Auch unsere anderen Spezialabteilungen sind bei der Durchführung der rechtlichen Due Diligence behilflich.
 

Unsere besondere Sachkenntnis dient der Beratung hinsichtlich der komplexen wettbewerbsrechtlichen Vorschriften bei Unternehmensübernahmen, u.a. das Ausmaß der Fusionskontrolle nach sowohl nationalen als auch EU-rechtlichen Vorschriften.