Privatrecht
Wir beraten unsere privaten Mandantinnen und Mandanten kompetent und sicher in allen privatrechtlichen Fragen, die sich in den Bereichen Familien- und Erbrecht ergeben können.
Wir sind uns der Tatsache sehr bewusst, dass bei der Beratung möglicherweise andere Aspekte zu berücksichtigen sind als die Rechte und Pflichten, die sich unmittelbar aus der Gesetzgebung ergeben.
Häufig sind privatrechtliche Verhältnisse entscheidend bei u.a. Unternehmensübertragungen und der Übertragung von Immobilien. Auch sollten die steuerrechtlichen Konsequenzen einer gegebenen privatrechtlichen Handlung aufgedeckt werden, bevor diese durchgeführt wird.
Wir legen Wert darauf, unseren Mandantinnen und Mandanten eine persönliche und vertrauliche Betreuung zu gewährleisten. Wir sind uns bei unserer Beratung bewusst, dass gerade bei familienrechtlichen Fragen Aspekte berücksichtigt werden müssen, die über die Rechte und Pflichten nach dem Gesetz hinaus gehen. Uns ist es wichtig, Lösungen zu finden, die den Menschen berücksichtigen.
Schwerpunkte in Sachen Familienrecht sind die Auseinandersetzung des Gesamtguts, die Bewilligung des Getrenntlebens von Eheleuten sowie Scheidungen, Fragen des Sorgerechts und des Aufenthaltsrechts von Kindern, Vermögensverhältnisse während der Ehe, u.a. die Ausarbeitung von Eheverträgen, eheähnliche Lebensgemeinschaften, u.a. die Ausarbeitung von Miteigentumsverträgen und Partnerschaftsverträgen über nichteheliche Lebensgemeinschaften sowie Fragen zu Geschenken und Krediten unter Familienmitgliedern.
LETT hat eine Spezialabteilung für die Behandlung von Nachlasssachen, Auseinandersetzungen unter Eheleuten sowie Insolvenzverfahren. Der Leiter dieser Abteilung ist von Ministerium der Justiz zum staatlich zugelassenen Vermögensverwalter bestellt.
Wir beraten unsere Mandantinnen und Mandanten in allen Fragen des Erbrechts. Wir legen besonders großen Wert auf die individuelle Beratung. Bei der Ausarbeitung von Testamenten überprüfen wir die Vermögensverhältnisse sorgfältig, um die Möglichkeiten der Erbverteilung beurteilen zu können. Das Erbrecht hat außerdem großen Einfluss beispielsweise auf die Vorbereitung einer gelungenen Unternehmensübertragung auf die kommende Generation.