Schuldnerservice
LETT verfügt über langjährige Erfahrungen im Umgang mit schlechten Bezahlern. Uns sind deshalb alle praktischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Probleme bekannt, die schlechte Bezahler mit sich führen können. Um unseren Mandanten auf diesem Gebiet qualifizierten Beistand zu sichern, haben wir einen Schuldnerservice eingerichtet, der sich auf dieses in der Praxis wichtige Gebiet spezialisiert hat.
Unser Schuldnerservice ist unseren Mandanten bei der Durchführung von Mahnverfahren behilflich. Der LETT Schuldnerservice unterstützt unsere Mandanten bei der Ausarbeitung einer durchdachten, schriftliche formulierten Schuldnerpolitik. Der LETT Schuldnerservice ist natürlich immer auf dem neuesten Kenntnisstand im Bereich des Schuldnermanagements und orientiert laufend unsere Mandanten hierüber.
Unser Expertenteam verfügt über Kompetenz in allen Bereichen des Schuldnermanagements, u.a. dem Rechnungsinkasso. Der LETT Schuldnerservice ist einer Vielzahl von Unternehmen und öffentlichen Institutionen beim Umgang mit säumigen Schuldnern behilflich. Streitgegenstand sind häufig Rechnungen für gelieferte Waren oder Leistungen oder die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen, Mietrückständen, Gemeinschaftskosten sowie die Rückzahlung von irrtümlichen Lohn- und Gehaltszahlungen.
LETT ist außerdem einer Reihe von Banken, Pensionskassen sowie anderen Kreditinstituten dabei behilflich, auf der Grundlage von Schuldbriefen Mahnverfahren gegen Schuldner durchzuführen, die mit ihren Tilgungszahlungen in Verzug sind. In diesen Fällen liegt in der Regel ein Vollstreckungstitel in Form eines Schuldbriefes vor, anhand dessen wir das Verfahren beschleunigen können.
LETT unterstützt Hypothekenbanken gegenüber Schuldnern, die mit Tilgungszahlungen in Verzug geraten. Üblicherweise liegt ein Vollstreckungstitel in Form eines Hypothekenpfandbriefes mit Sicherheit in dem Immobilienbesitz des Schuldners vor. Diese Verfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass wir den Verlauf schneller vorantreiben können als z.B. beim Rechnungsinkasso, und dass wir eine anschließende Zwangsversteigerung durchführen.
LETT ist Leasinggesellschaften bei der Durchführung von Leasing-Inkaossoverfahren behilflich, wenn Schuldner Leasingraten nicht rechtzeitig bezahlen. Normalerweise liegt in diesen Fällen kein Titel vor, und gegebenenfalls muss der Leasinggegenstand erst mit Hilfe des Vollstreckungsgerichts zurückgeholt werden. Das Leasinginkasso ist also oftmals dadurch gekennzeichnet, dass wir für die Beitreibung der nicht gezahlten Leasingraten und/oder die Rückholung des Leasinggegenstands sorgen.