Steuern, Mehrwertsteuern und andere Abgaben
LETT verfügt über weitreichende Erfahrungen im Bereich des Steuer- und Abgabenrechts und hat eine einzigartige Expertise erlangt, die es uns ermöglicht, unsere Mandanten in allen Bereichen des Steuer- und Abgabenrechts auf höchstem fachlichem Niveau zu beraten.
Wir vertreten Unternehmen und Privatpersonen sowie das dänische Finanzministerium und Kommunen in Verfahren am dänischen Finanzgericht, dem obersten Finanzgericht sowie an den ordentlichen Gerichten. Wir verfügen über umfassende Erfahrungen mit der Prozessführung am Europäischen Gerichtshof, und wir verteidigen unsere Mandanten ebenfalls bei steuer- und abgabenrechtlichen Strafverfahren.
Unsere Experten im Bereich des Steuerrechts verfügen über umfassende Erfahrungen mit der steuerrechtlichen Beratung von Unternehmen. Sie sind dabei behilflich, die steuerrechtlichen Konsequenzen von geplanten Dispositionen zu beurteilen, um die im Steuern- und Abgabenbereich bestmögliche Lösung aufzuzeigen. Die Beratung sichert, dass die Dispositionen und Geschäfte unserer Mandanten keine unbeabsichtigten steuerlichen Konsequenzen mit sich führen.
LETT hat besondere Erfahrungen mit der Beratung bei Unternehmensübernahmen und der Umstrukturierung von Unternehmen, insbesondere bei Fusionen, Spaltungen, Aktienumtausch sowie der Zuführung von Vermögenswerten. LETT ist u.a. bei der Beantragung von steuerfreien Reorganisationen behilflich und berät darüber, wie eine Reorganisation steuerlich am zweckmäßigsten durchgeführt wird.
LETT berät über die Errichtung von aktienbasierten Anreizprogrammen für Vorstände und Mitarbeiter wie Aktienvergütung, die Einrichtung von Aktienoptionsprogrammen u.a.m.
Unsere Steuerrechtler beraten Mandanten insbesondere in allen Bereichen des Mehrwertsteuerrechts, u.a. in Fragen der Lohnsummensteuer. Sie haben in den vergangenen Jahren umfassende Erfahrungen auf diesem Gebiet gesammelt.
Für LETT hat dieser Abgabenbereich große Priorität, da wir auf diesem Gebiet einen wachsenden Beratungsbedarf feststellen. Wir haben u.a. Erfahrungen mit der Beratung über Energieabgaben und Umweltabgaben.
LETT hat Erfahrungen mit der Beratung bei Unternehmensübertragungen und den steuerlichen Konsequenzen für die Beteiligten. Wir helfen, die richtige Lösung zu finden und sind u.a. bei der Gründung von Beteiligungsgesellschaften behilflich sowie beraten über die Vorschriften hinsichtlich der steuerlichen Nachfolge bei Unternehmensübertragungen auf die kommende Generation. Die Beratung in Sachen Unternehmensübertragungen geschieht üblicherweise in Zusammenarbeit mit unseren familienrechtlichen Spezialisten, die die Ausarbeitung von Testamenten übernehmen.