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Vergaberecht

Fragen hinsichtlich der Vergabe von öffentlichen Aufträgen rücken immer mehr in den Vordergrund, u.a. die Frage, wer zur Durchführung eines Vergabeverfahrens verpflichtet ist, für welche Leistungen Vergabeverfahren durchgeführt werden müssen, über die korrekte Durchführung sowie über die korrekte Verhaltensweise, wenn in Verbindung mit einem Vergabeverfahren Verdacht auf Unrechtmäßigkeiten entsteht.
 
Unsere Experten auf diesem Gebiet verfügen aufgrund ihrer langjährigen Beratungstätigkeit gegenüber Unternehmen, Kreisen, Kommunen, kommunalen Gesellschaften sowie Versorgungsunternehmen über umfassende Erfahrungen und Expertise auf dem Gebiet des Vergaberechts.
 
Durch unsere fachliche Kompetenz und Erfahrung in Bezug auf sowohl die Richtlinie über das öffentliche Auftragswesen als auch die Versorgungsrichtlinie sowie die Gesetzgebung in Dänemark über Angebot und Bekanntmachung können wir sowohl den Auftraggebern der öffentlichen Hand als auch den Bietern eine professionelle und kommerzielle Beratung garantieren.
 
Unsere Beratung erstreckt sich auf alle Fragen und Aufgaben, die in Verbindung mit der praktischen Vorbereitung von Vergabeverfahren auftreten können. Wir beurteilen, ob für einen Auftrag ein Vergabeverfahren durchgeführt werden muss und beraten bei der Wahl des Vergabemodus sowie sind bei der Erstellung der Vergabemitteilungen und der Vergabeunterlagen behilflich.
 
LETT überprüft und beurteilt Präqualifikationsbewerbungen und Angebote, u.a. Vorbehalte, und berät bei den Verhandlungen mit den Bietern, der Ausarbeitung und dem Abschluss von Verträgen etc. Unsere Erfahrung erstreckt sich auf eine Vielzahl von Bereiche, von der Abfallbeseitigung über Informationstechnologie bis zum Einkauf von Zügen.
 
LETT berät auch Unternehmen, die in Vergabeverfahren bieten. Wir beraten bei der Ausarbeitung von Präqualifikationsbewerbungen und Angeboten und beurteilen, ob diese den Anforderungen des Auftraggebers genügen. Wir beraten Bieter über die Möglichkeit, mit den Auftraggebern zu verhandeln und bieten Beistand, wenn z.B. mit der Handhabung des Vergabeverfahrens durch den Auftraggeber Unzufriedenheit herrscht.  
 
Schließlich verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen mit der Verhandlung von Streitsachen vor dem Beschwerdeausschuss für Verfahren zur Auftragsvergabe und den Gerichten, und wir vertreten sowohl Auftraggeber, gegen die Beschwerde eingelegt wurde oder die verklagt wurden, als auch Bieter, die mit der Durchführung eines Vergabeverfahrens nicht zufrieden sind.